
Eine Hausdurchsuchung im Raum Regensburg nach einer Protestaktion auf einem Gasbohrturm im oberbayerischen Reichling beschäftigt nun das Bundesverfassungsgericht. Der betroffene, zur Tatzeit gerade volljährige Aktivist und sein Rechtsanwalt Benedikt Ehrlich haben Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, nachdem das Landgericht Augsburg ihre Beschwerden gegen den ursprünglichen Durchsuchungsbeschluss verworfen hatte. Es geht um die Frage, ob der Einsatz der Polizei mit der Durchsuchung von Wohnräumen und der Suche nach Computern und Smartphones nach einer gewaltfreien Aktion noch verhältnismäßig war.
Auslöser des Verfahrens ist eine Aktion vom September 2025: Aktivisten des Bündnisses "Ende Gelände" waren auf einen Bohrturm in Reichling geklettert und hatten Banner mit Aufschriften wie "Gas ist Gift" und "Gasausstieg jetzt – hier und weltweit" angebracht, darunter auch eine Botschaft an Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Der Protest richtete sich gegen geplante Gas-Probebohrungen, die in der Region wiederholt auf Widerstand gestoßen waren. Anwohner äußerten Sorgen um die Trinkwasserversorgung, Aktivisten begründeten ihren zivilen Ungehorsam mit der Notwendigkeit, fossile Energieprojekte zu stoppen.
Im Januar durchsuchte die Polizei eine Wohnung im Raum Regensburg, in der der junge Aktivist im Elternhaus lebt. Ermittlungsgrundlage sind nach Angaben der Ermittlungsbehörden der Verdacht des Hausfriedensbruchs sowie ein möglicher Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Ziel der Maßnahme sei es gewesen, Hinweise auf die Identität weiterer an der Aktion beteiligter Personen zu sichern. Laut Polizei konnten bei der Durchsuchung Beweismittel sichergestellt werden, die derzeit ausgewertet werden.
Der Anwalt des Betroffenen und das Aktionsbündnis "Ende Gelände", das vom Verfassungsschutz als linksextremistischer Verdachtsfall beobachtet wird, bewerten die Durchsuchung dagegen als rechtswidrig. Ehrlich spricht von einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte seines Mandanten und sieht eine "Grenze überschritten". Die Protestform sei gewaltfrei gewesen, eine Wohnungsdurchsuchung daher nicht gerechtfertigt. Aus Sicht von "Ende Gelände" ist zivil ungehorsamer Protest angesichts der abgelehnten Gasbohrungen „absolut notwendig und legitim“. Das Bundesverfassungsgericht soll nun klären, wie weit Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung solcher Aktionen in private Lebensbereiche vordringen dürfen.

Das israelische Militär hat die Bevölkerung im Iran vor der Nutzung des landesweiten Schienennetzes gewarnt und damit die Sorge vor einer weiteren Eskalation im Konflikt um zentrale Infrastrukturen geschürt. In einem auf Farsi veröffentlichten Beitrag auf der Plattform X riet das Militär den Menschen, bis 21.00 Uhr Ortszeit (19.30 Uhr MESZ) weder mit dem Zug zu reisen noch sich in der Nähe von Bahnstrecken aufzuhalten. Wer sich dort aufhalte, gefährde sein Leben, hieß es in der Mitteilung. In der nordöstlichen Metropole Maschhad wurde der Zugverkehr laut der iranischen Nachrichtenagentur Fars aus Sicherheitsgründen auf einer der wichtigsten Routen des Landes ausgesetzt. Der Gouverneur der Provinz sprach von einer „unmoralischen Drohung“ Israels.
Die Warnung aus Tel Aviv erfolgt vor dem Hintergrund wachsender Spannungen zwischen den USA und dem Iran. US-Präsident Donald Trump hat Teheran ein Ultimatum gestellt, die Straße von Hormus zu öffnen, eine für den globalen Öl- und Gashandel strategisch bedeutende Wasserstraße. Das Ultimatum läuft in der kommenden Nacht aus, bislang ist keine Einigung in Sicht. Trump hatte zudem mit Angriffen auf Infrastruktur gedroht, die auch zivil genutzt wird oder zivilen Nutzen hat. Israels Hinweis auf mögliche Gefahren für das Schienennetz wird in diesem Kontext als Teil eines wachsenden Drucks auf den Iran gesehen.
Die Kommunikation der Warnung unterstreicht zugleich die besonderen Informationsbedingungen im Iran. Seit dem 28. Februar haben Bürgerinnen und Bürger nach offiziellen Angaben nur noch Zugang zu einem eingeschränkten internen Intranet mit staatlich genehmigten Inhalten. Dennoch verbreitete sich die israelische Botschaft rasch: Auf einer iranischen Plattform, die dem Messenger-Dienst Telegram ähnelt, wurde der Warnhinweis bereits sechs Minuten nach der Veröffentlichung auf X geteilt. Damit erreichte die Nachricht trotz der Zugangsbeschränkungen große Teile der Bevölkerung.
Für die Zivilbevölkerung erhöhen sich damit die Unsicherheiten im Alltag. Der stillgelegte Bahnverkehr in Maschhad zeigt, wie direkte Drohungen gegen Infrastruktur unmittelbare Auswirkungen auf wirtschaftliche Abläufe und Mobilität haben können. Zugleich verdeutlichen die Vorgänge die Verwundbarkeit von Verkehrs- und Energieachsen in einer Phase, in der das Ringen um die Kontrolle der Straße von Hormus und die Androhung militärischer Maßnahmen die Spannungen in der Region weiter anheizen. Wie Teheran, Washington und Tel Aviv aufeinander reagieren, dürfte maßgeblich bestimmen, ob es bei Drohungen bleibt oder kritische Infrastrukturen tatsächlich getroffen werden.